Pressemitteilung vom 5.12.2020

BI Bützfleth Bürgerinitiative für eine umweltfreundliche Industrie 

 

Luftschadstoffmessungen in Bützfleth–klare Ergebnisse für zu hohe Belastung aus der Industrie

Am 25.11.2020 wurde auf der Sitzung des Ortsrats Bützfleth ein Gutachten der Firma ANECO, Hamburg zu Luftschadstoffmessungen vorgestellt. Die Ergebnisse der Messungen an 4 Standorten in Bützfleth im Zeitraum August 2019 bis Juli 2020 wurden vom Projektleiter Dr. Klaus Berger vorgestellt und durch kritische Ortsratmitglieder hinterfragt. Die BI Bützfleth zusammen mit der WGB des Ortsrats hatten Anfang 2019 diese Untersuchungen gefordert und waren dafür bis zum Umweltministerium in Hannover vorstellig gewesen. Hintergrund war eine Genehmigung für eine Müllverbrennungsanlagein Bützfleth mit hohen zusätzlichen Emisssionen in der eineVorbelastung in Bützfleth nicht einmal thematisiert wurde. Zusammen mit dem Toxikologen Dr. Kruse der Uni Kiel hatte die BI für dieStadt Stade ein weit umfangreicheres Konzept ausgearbeitet, das in der Laufzeit und im Parameterumfang auf ca. 25% des ursprünglichen Konzepts (vermutlich aus Kostengründen) gekürzt wurde. So wurden alle organischen Schadstoffe (u.a. DOW Emissionen), Quecksilber und Feinststaub (PM 2,5) einfach aus dem Konzept gestrichen. Das Gutachten von ANECO zeigt bei den meisten Parametern (Schwermetalle) niedrige bis mittlere Messwerte unterhalb der nach Bundesimmissionsschutzverordnung (39. BImSchV) und nach der Technischen Anleitung Luft (TA-Luft) vorgegebenen Grenzwerte. Das ist erstmal erfreulich und beruhigt auch Eltern, Kinder und Senioren, die in Bützfleth leben sowie die Landwirte, die Lebensmittel wie Obst oder Milch produzieren. Leider gilt das aber nicht für alle untersuchten Schadstoffe. Das Metall Aluminium zeigte im Staubniederschlag und im Schwebstoff überproportional hohe Werte und mit Spitzenwerten von über 1900μg/m²*d also 5-10fache Überschreitungen des Vergleichswert für ländliche Räume (VDI 200-400μg/m²*d). Nach einer ersten Sichtung stehen nun zahlreiche fachliche Fragen im Raum. Warum wählte der Gutachter in seiner Darstellung den oberen Grenzwert 500μg für städtische Räume (VDI 300-500μg/m²*d)? Im Gutachten werden die hohen Werte mit der nahen Aluminiumverarbeitung erklärt aber zu den Folgen für Leib und Leben der Bevölkerung wird nichts ausgeführt. Eine Bewertung der Ergebnisse nach Immissionsschutzrecht war nicht Auftrag des Gutachters ist der lapidare Satz im Gutachten. Auch eine toxikologische Bewertung erfolgt in dem Gutachten ausdrücklich nicht. Aluminium ist im Luftstaub keineswegs harmlos. Es kann dort unterschiedlichste Verbindungen eingehen und schwere irreparableund sogar tödliche Erkrankungen auslösen, u.a. Krebs, Alzheimer und Demenz. Davon steht im Gutachten gar nichts und leider hat das auch Herr Berger nicht einmal mündlich erwähnt. Zudem sind im Gutachten von ANECO auch Fehler und Versäumnisse zu beklagen, die bereits im ersten Bericht nach 6 Monaten (Zwischenbericht vom März 2020) von der BI angemahnt und für die konkrete Verbesserungen gefordert wurden. Bereits dort zeichnete sich ein sehr untypisches Jahr für den Messzeitraum ab und die BI forderte eine enge Korrelation mit Wetterdaten aus der Region. Leider ohne Erfolg. Auch im Endbericht wurde weiter auf Winddaten der Station Ruthenstrom gesetzt und langjährige Mittel aus Hamburg zum Vergleich herangezogen. Warum wurde denn jeden zweiten Tag der Schwebstaub gemessen? Doch nicht nur um am Ende ein Jahresmittel zu erhalten! Gerade in dem sehr untypischen Jahr der Messung (extrem nasser Herbst 2019 und sehr trockenes Frühjahr, Sommer 2020) ist es erforderlich die Belastungssituation mit den den Wetterdaten so zu korrelieren, sodass Aussagen zu „normalen“ Jahren möglich sind. Dabei stehen  genauere Wetterdaten aus zahlreichen Stationen vor Ort und in Stade zur Verfügung wie die WGB noch in der Sitzung eindrücklich vorstellte.Es gab extrem wenig Ostwindphasen im Messzeitraum und da der Staubniederschlag nur monatsweise ermittelt wurde sind spezifische Aussagen zu den Windeffekten erschwert.Vergleicht man aber vereinfacht nur die Monate mit nennenswerten Ostwindphasen (4) gegen die Monate ohne Ostwind (7) kommt sogar doppelt so viel Aluminium im Bereich der Kita (MP1) an. In den zwei Monaten mit höherem Ostwindanteil (April und Juni 2020) werden die Spitzenwerte beim Aluminium an der Kita erreicht. Warum steht das nicht klar im Gutachten? Wie sähe die Belastung somit in normalen Jahren aus oder gar in Phasen mit andauernden Ostwindlagen? Inversionswetterlagen im Winter wurden gar nicht thematisiert. Für die Informationen zur Herkunft der Schadstoffe und den Bewertungen im Kontext regionaler Wetterdaten bleibt das Gutachten weit hinter seinen Möglichkeiten zurück und vergibt eine große Möglichkeit der detailliertenAnalyse.Zumindest ist mit den Messungen nun eine Basis geschaffen um die Belastung einordnen zu können, wenn auch nur für einen Teil der tatsächlichen Immissionen.

Forderungen der BI:

--Untersuchung von Quecksilber und Aluminiumderivaten an ausgewählten Rückstellproben der bisherigen Analysen

--Toxikologische Bewertung der Befunde durch einen Experten

--Immissionsschutzrechtliche Bewertung der Befunde durch das ZUS Hildesheim

--Auswertung regionaler Wetterdaten zu bestimmten Fragestellungen wie Herkunft, Repräsentativität (normiert auf normale Jahre) und Verteilung der Schadstoffe

--Konzept der Industrie wie Staub und Aluminium in der Luft in Bützfleth reduziert werden kann, überprüfbare Auflagen durch das GAA

--Weitere Luftschadstoffmessungen zu Emissionen der anderen Industriebetriebe (u.a. organische Schadstoffe, Quecksilber etc.)

BI Bützfleth Bürgerinitiative für eine umweltfreundliche Industrie

Bürgerinitiative für eine umweltverträgliche Industrie

 

www.Buergerinitiative-Buetzfleth.de

 

 

 

Pressemitteilung                                                                                           Stade, den 22.02.2020

 

                                                                                                         

 

Prozess gegen Müllverbrennungsanlage gewonnen - Bützfleth und Stade atmen auf!

 

Prozessbeteiligte legen keine Revision gegen das Urteil des OVG Lüneburg vom 24.10.2019 ein. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Ein großer Erfolg für Landwirt und Bürgerinitiative.

 

Den gewonnenen Prozess vorm OVG betrachten der Kläger und die ihn unterstützende Bürgerinitiative als großen Erfolg, da die Anlage nun erst einmal nicht fertiggestellt werden kann. Um die Anlage weiter zu bauen muss der Betreiber einen neuen Genehmigungsantrag stellen oder versuchen die 3.Teilgenehmigung zu „heilen“. Beides wäre mit einer erneuten Umweltverträglichkeitsprüfung und einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung verbunden. Als Vorteil sieht die BI hier, dass sich bei einem erneuten Genehmigungsverfahren mit erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung auch Umwelt- und Naturschutzverbände sich wieder verstärkt einbringen und auch Widerspruch gegen das Projekt einlegen können.

 

Die Richter in Lüneburg erklärten in ihrem Urteil vom 24.10.2019 die 3. Teilgenehmigung (Betriebsgenehmigung) durch das Gewerbeaufsichtsamt für teilweise rechtswidrig und „nicht vollziehbar“. Unter anderem, weil die Betreibergesellschaft "EBS Stade Besitz GmbH" die Anlage kurz nach dem Vorbescheid um 160 Meter versetzt baute und sich die rechtlich zulässigen Emissionswerte geändert hatten. Aus beiden Gründen hätte erneut die Umweltverträglichkeit der Anlage geprüft und die Öffentlichkeit beteiligt werden müssen. Die behördliche Genehmigung seitens des GAA in diesem Zusammenhang war unzureichend und voller Mängel und die BI ist dankbar, dass das Gericht diese Punkte so klar herausgestellt hat!

 

Die Gesellschaft "EBS Stade Besitz GmbH“, bereits der zweite Besitzer der Anlage und Nebenkläger im Verfahren, will an dem Standort rund 175.000 Tonnen Müll pro Jahr über den Hafen importieren und verbrennen - was in etwa dem Fünffachen der Müllmenge entspricht, die im gesamten Landkreis Stade anfällt. Laut Genehmigungsunterlagen ist sogar von einer Fracht von ca. 205.000 t/p.a. die Rede, was laut der Bürgerinitiative und privatem Kläger eine weitere besorgniserregende Ungereimtheit im Genehmigungsverfahren darstellt und einer der Klagepunkte war. Darüber hinaus wurde eine unzureichende Filtertechnik, ungenügende Eingangskontrollen der Müllfrachten, eine fehlende Betrachtung der Gesamtbelastung vor Ort sowie die gesundheitliche Gefahr für Anwohner und Beeinträchtigungen für den landwirtschaftlichen Anbau in der unmittelbaren Nähe zur Anlage beklagt. Zusätzlich bemängelte die BI sowie die Stadt Stade den zeitlichen Abstand zwischen dem Bauvorbescheid für die MVA aus dem Jahre 2008 und der dritten Teil-Betriebsgenehmigung, die erst 2016 erfolgt ist

 

Über 3.500 Bürgerinnen und Bürger unterstützten im vergangenen Jahr die Unterschriftenaktion „Stoppt die geplante Müllverbrennung in Stade“ und demonstrierten damit die Ablehnung dieser Anlage in der Bevölkerung.

 

„Wir bleiben dran!“ so Obstbauer und Bürgerinitiative Bützfleth, „Sollte die Betreibergesellschaft an ihrem Projekt MVA festhalten, werden wir weiterhin hartnäckig dafür eintreten, die Errichtung dieser Anlage zu verhindern.“

 

Weitere Informationen zu der Bürgerinitiative und zum Verfahren finden Sie auf unserer Homepage:  www.Buergerinitiative-Buetzfleth.de

 

BI Bütztfleth

 

Bürgerinitiative für eine umweltverträgliche Industrie

 

www.Buergerinitiative-Buetzfleth.de

 

Großer Erfolg der BI in Lüneburg!

Am 24.10.2019  wurde in Lüneburg (Oberverwaltungsgericht) über die Klagen der BI Bützfleth

für eine umweltverträgiche Industrie und der Stadt Stade gegen die dritte Teilgenehmigung der geplanten Müllverbrennungsanlage auf Bützflether Sand verhandelt.

Die 3. Teilgenehmigung wurde zwar nicht komplett zurückgewiesen, aber sie weist soviel Mängel auf, das das Gericht dem Betreiber geraten hat einen kompletten Neuantrag zustellen. Das Gericht verlangt vom Betreiber eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung und

eine neue Öffentlichkeitsbeteiligung, dieses ist eine großer Erfolg für die BI, da jetzt noch mehr Einwendungen möglich sind.

Im untenstehenden Text befinden sich die Begründung des Urteils des 12. Senats des OVG Lüneburg wieder.

 

Dritte Teilgenehmigung für den Weiterbau und Betrieb der Ersatzbrennstoffanlage Stade rechtswidrig und nicht vollziehbar.  (Mitteilung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom  25.10.2019)

 

 

 

Der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 24. Oktober 2019 (AZ: 12 KS 118/17 bzw. 12 KS 127/17) den Klagen der Hansestadt Stade und eines benachbarten Obstbauern teilweise stattgegeben und die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit der dritten und letzten immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung für den Weiterbau und den Betrieb der Anlage zur thermischen Verwertung nicht gefährlicher Abfälle im Industriegebiet Stade-Bützfleth festgestellt. Mit dieser Anlage soll durch die Verbrennung sogenannter Ersatzbrennstoffe (z. B. Verpackungen, Abfälle aus der Papierherstellung) Energie erzeugt werden.

Maßgeblich für den Teilerfolg der Klagen war Folgendes: Der dritten Teilgenehmigung waren in den Jahren 2008 und 2009 ein Vorbescheid sowie zwei Teilgenehmigungen vorausgegangen. Bereits der Vorbescheid entschied abschließend über den Standort der Anlage und legte einzuhaltende Grenzwerte für die Emissionen und die Schadstoffbelastung der Ersatzbrennstoffe fest. Schon kurz nach dem Ergehen des Vorbescheids wurde der Standort der Anlage jedoch um ca. 160 m nach Südosten verschoben, ohne den Vorbescheid – wie erforderlich – entsprechend zu ändern. Deshalb wirkt der Vorbescheid nicht mehr zugunsten des geänderten Vorhabens, und die dritte Teilgenehmigung konnte weder auf die allein im Verfahren zur Erteilung des Vorbescheids durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung noch auf die durch den Vorbescheid getroffenen Festlegungen aufbauen. Unabhängig davon wären eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung insoweit erforderlich gewesen, als mit der dritten Teilgenehmigung – in Anpassung an eine 2013 eingetretene Verschärfung der Rechtslage – vereinzelt strengere Emissionsgrenzwerte als in dem Vorbescheid festgesetzt wurden, deren Einhaltung durch eine hierzu veränderte Rauchgasreinigungsanlage sichergestellt werden sollte.

Auf die Defizite an Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung konnten sich sowohl die Hansestadt Stade als auch der klagende Obstbauer erfolgreich berufen. Die Hansestadt Stade vermochte zudem mit Erfolg geltend zu machen, dass es zur Erteilung der dritten Teilgenehmigung ihres Einvernehmens bedurft hätte. Denn dieses Einvernehmen war weder erteilt noch ersetzt worden, obwohl dies deshalb eine Genehmigungsvoraussetzung war, weil die für den Standort der Anlage bestehenden Bebauungspläne unwirksam waren. Zugunsten der Klage des benachbarten Obstbauern wirkte sich auch aus, dass es an hinreichenden Festlegungen zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen fehlte, weil der Vorbescheid nicht zugunsten des Vorhabens wirkt. Die vereinzelt verschärfenden Neuregelungen der dritten Teilgenehmigung blieben nämlich vor diesem Hintergrund isoliert und lückenhaft.

Soweit die Klagen über ihren Teilerfolg hinausgehend auf eine Aufhebung der dritten Teilgenehmigung zielten, sind sie abgewiesen worden. Denn es kommt in Betracht, die Mängel des Genehmigungsverfahrens in einem ergänzenden Verfahren zu beheben.

Revisionen an das Bundesverwaltungsgericht hat der Senat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssachen zugelassen.                                                                                          

Pressemitteilung der Bürgerinitiative für eine umweltverträgliche Industrie

 

                                                                                  Stade-Bützfleth, den 10.12.2018 

 

Unterschriftenaktion "Stoppt die geplante Müllverbrennungsanlage in Stade" mit mehr als 3.500 Unterschriften erfolgreich abgeschlossen!

 

Die Bürgerinitiative für eine umweltverträgliche Industrie dankt Unterstützerinnen und Unterstützern und nimmt Kontakt zum Niedersächsischen Umweltministerium auf. Übergabe der Petition für Anfang 2019 geplant.

 

Die Bürgerinitiative für eine Umweltverträgliche Industrie dankt all ihren über 3.500 Unterstützern, davon über 2.100 aus dem Landkreis Stade, für ihr Engagement. Unterstützer aus Bevölkerung und Politik zeigen mit ihren Unterschriften, Kommentaren und Resolutionen gemeinsam Flagge gegen die Pläne eines privaten Investors, zukünftig jährlich ca. 205.000 t Müll zur Gewinnung von Strom in dieser Anlage zu verbrennen.

 

Die BI vereinbart nun um einen Übergabe- und Gesprächstermin bei Herrn Umweltminister Lies:

 

„Der Müll des Landkreises wird vertragsmäßig bis 2028 in einer Hamburger MVA entsorgt. Der Müll zur Betreibung der Stader Anlage wird wahrscheinlich aus dem Ausland importiert. Dieses Verfahren leistet dem Müll-Tourismus Vorschub und konterkariert die Bemühungen der Landesregierung, effektiven Klimaschutz zu leisten“, so die BI in ihrem Anschreiben an Herrn Minister Lies.

 

„Was uns Stader sowie die Nachbargemeinden, auch in Schleswig-Holstein, umtreibt, sind vor allem die Schadstoffe, wie zum Beispiel Blei und Quecksilber, die die Anlage emittieren würde. Zudem blieben pro Tonne Müll ca. 300 kg hochgiftige Schlacke als Endprodukt der Verbrennung übrig (d.h. ca. 65.000 t giftige Schlacke pro Jahr).  …Wir können das Gewerbeaufsichtsamt nicht verstehen, das die Anlage genehmigt hat und vermissen eine Vorbelastungsuntersuchung im Wohnort Stade-Bützfleth, direkt angrenzend an den Industriestandort und am Schifffahrtsweg. Die Behörde scheint hier ihre Pflicht, die Bevölkerung zu schützen, nicht ausreichend nachzukommen“ erläutern die Vertreter der BI ihre Situation in dem Anschreiben an das Ministerium.

 

Die Petition inklusive zahlreicher bewegender Anmerkungen der Bevölkerung sind unter https://www.openpetition.de/petition/online/stoppt-die-geplante-muellverbrennung-in-stade zu lesen und geben ein eindeutiges Stimmungsbild der Bevölkerung zu dieser Situation dies- und jenseits der Elbe wieder. Beachten Sie bitte auch den Wortlaut der Petition, die als Anlage dieser Pressemitteilung beigefügt ist.

 

Der Übergabetermin, der voraussichtlich Anfang des Jahres 2019 stattfinden soll, wird kurzfristig bekanntgegeben.

 

Am 23. 04.2018 trafen sich zwei Vertreter der BI (Rolf Köser und Dr. Jochen Witt) mit dem FDP-Landtagsabgeordneten Horst Kortlang. Das Treffen kam durch die dankenswerte Vermittlung des Vorsitzenden der FDP Stade, Enrico Bergmann, zustande.
Herr Kortlang ist Mitglied im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und regionale Entwicklung sowie Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Er erwies sich als sehr kompetenter Ansprechpartner. Wir nutzen die Gelegenheit, eine Stunde lang die Situation vor Ort zu schildern. Herr Kortlang hat sich unter Anderem mit den Kohlekraftwerken am Rande der Stadt Wihelmshaven auseinandergesetzt und wird versuchen, in den entsprechenden Ausschüssen in Hannover unsere Sorgen und Gedanken deutlich zu machen.  Wir bleiben in Kontakt.

Pressemitteilung der BI Bützfleth                                                                       Stade, den 30.01.2019

 

Bürgerinitiative Bützfleth für eine umweltverträgliche Industrie überreicht erfolgreiche Petition gegen die geplante Inbetriebnahme der Müllverbrennungsanlage  Stade an niedersächsischen Umweltminister!

 

Umweltminister Lies spricht sich für Schadstoffmessungen in Bützfleth aus!

 

Über 3.500 Bürgerinnen und Bürger unterstützten die Unterschriftenaktion „Stoppt die geplante Müllverbrennung in Stade“. Die Bürgerinitiative für eine umweltverträgliche Industrie aus Bützfleth (BI) hatte zu dieser Petition, die sich an das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz richtet, aufgerufen (s. www.buergerinitiative-buetzfleth.de). „Keine MVA in Stade auf dem Bützflether Sand, nur 1,7 km von Kitas und Schulen entfernt! Aus dem Ausland und dem gesamten Bundesgebiet aufgekaufter Müll soll zur Stromgewinnung per Schiff und per LKW nach Stade verfrachtet und dort verbrannt werden. Dies birgt unabsehbare gesundheitliche und ökologische Risiken!“, so der Wortlaut der Petition.

 

Jana Janz, Rolf Köser, Andrea Rolapp, Petra Witt-Altfelder und Dr. Jan Witt als Vertreter der BI Bützfleth trafen sich am 24. Januar mit Herrn Minister Olaf Lies und Herrn Landtagsabgeordneten Uwe Santjer (beide SPD) zur Übergabe im Niedersächsischen Landtag in Hannover, wo die Petition  dem Petitionsfachausschuss vorgelegt wird. Uwe Santjer, Sprecher des Petitionsausschusses des Landtages und zugleich Mitglied im Ausschuss für Häfen und Schifffahrt im niedersächsischen Landtag, folgte 2018 einer Einladung der BI nach Stade-Bützfleth und konnte sich bereits über die Situation vor Ort informieren: „Die zum Teil errichtete MVA liegt direkt an der Elbe und nur wenige hundert Meter von sensiblen Obstbau- und Milchwirtschaftsbetrieben entfernt. Die Situation in Bützfleth benötigt aufgrund der angesiedelten Industrie in direkter Nachbarschaft zum Ortskern mit ca. 4.800 Einwohnern eine besondere Betrachtung. Politiker der Stadt Stade und Bürger sind sich einig - keiner will die Anlage, die dort 2016 genehmigt wurde. Sollte die Anlage weitergebaut werden und in Betrieb gehen, wäre das sehr tragisch für den Ort!“, so Santjer.

 

In dem über einstündigen Gespräch schilderten BI-Vertreter die Betroffenheit der Bürgerinnen und Bürger. Über 8 Jahre dauerte das Genehmigungsverfahren vom Vorbescheid 2008 bis zur Betriebsgenehmigung der MVA-Anlage, mit zahlreichen technischen Änderungen und diversen Besitzerwechseln. Gegen diese Genehmigung, die eine deutlich veränderte Anlage beschreibt, klagt die Stadt Stade sowie ein Bürger.

 

„Der örtliche Kindergarten und die Grundschule, wo insgesamt über 300 Kindern betreut werden, liegen in ca. 1,7 km Nähe zur der geplanten MVA, ebenso Seniorenwohnanlagen. Dass eine MVA so nah zu diesen Einrichtungen betrieben werden darf, macht uns fassungslos!“ so Andrea Rolapp. Unzählige Schadstoffe, darunter Blei und Quecksilber, würde die Anlage zusätzlich zu den bereits vorhandenen Industrieanlagen ausstoßen und Menschen und Umwelt um die Anlage herum über ein unerträgliches Maß hinaus belasten.

 

Landwirte befürchten, dass sich die giftigen Substanzen direkt auf die Früchte ablagern – oder auf das Gras fürs Milchvieh – und so unmittelbar in den Lebensmittelkreislauf gelangen. Bei einem Störfall könnte an einem Tag das Lebenswerk der umliegenden Landwirte zerstört werden, so Rolf Köser. Bereits jetzt gibt es über 100 MVA’s in Deutschland, Müll wird aus dem Ausland importiert, um die Öfen auszulasten. Die Anlage vor Ort, die über 205.000 t Müll im Jahr verbrennen würde, sei total überdimensioniert und absolut überflüssig. Zudem werden pro Jahr über 60.000 Tonnen hochgiftige Schlacke als Endprodukt der Verbrennung produziert. Diese riesige Menge kann nur als stark kontaminierter Sondermüll entsorgt werden.

 

Die BI befürwortet einen umweltschonenderen Umgang mit Abfallstoffen, wie zum Beispiel durch Kryo-Recycling, einer Wiederverwertung von Kunststoffen und Elektroschrott zur Herstellung von sortenreinem Granulat. Sie plädiert für eine aus ökonomischer und ökologischer Sicht bessere Nutzung des besonders gut gelegenen Seehafen Bützfleth als durch die Ansiedlung einer MVA.

 

Um die Zunahme der Gesamtbelastung durch eine zukünftige MVA bewerten zu können, ist die Kenntnis schon vorhandener Vorbelastung notwendig.  Eine fehlende Vorbelastungsuntersuchung in Bützfleth durch die bestehende Industrie und die Schifffahrt am Großschifffahrtsweg Elbe sind einer der Kritikpunkte der BI, so Dr. Jan Witt. Vorgebrachte Bedenken wurden vom Gewerbeaufsichtsamt (GAA) ignoriert und mit der Irrelevanzschwelle nach TA-Luft wegargumentiert. Das GAA vernach-lässige hier seine Verpflichtung, die Bevölkerung und die Umwelt zu schützen und scheint mehr im Sinne der Wirtschaft und Industrie zu agieren, so Witt weiter. 

 

Auf Druck der BI-Bützfleth hat die Stadt Stade inzwischen beschlossen, Schadstoffmessungen auf eigene Kosten durchzuführen. Jedoch ist sich der Stadtrat hinsichtlich des Aufstellungsortes und der zur Verfügung stehenden Finanzierung der Station noch nicht einig, das Vorhaben verzögert sich, so die BI.

 

Die Kritik der BI am GAA wies der Minister zurück: „Das Gewebeaufsichtsamt ist verpflichtet, nach Gesetzeslage zu handeln. Liegen die Voraussetzungen für die Anwendung der Irrelevanz-Regelung der TA Luft vor, muss die Genehmigung ohne Betrachtung der bereits vorhandenen Belastung erfolgen. Eine Einflussnahme seitens des Ministeriums wäre nicht zulässig. Der richtige Zeitpunkt lokale Interessen von Politik und Bevölkerung einzubringen, wäre bei der Erstellung des B-Planes gewesen,“ erläuterte der Minister. „Liegen die Genehmigungsvoraussetzungen zur Überzeugung des Gewerbeaufsichtsamtes vor, hat die Behörde die Genehmigung zwingend zu erteilen. Ob das Gewerbeaufsichtsamt ‚ordentlich‘ gearbeitet hat, muss nun das Gericht entscheiden“, fügte er hinzu.  

 

Minister Olaf Lies sagte mit seinen am Gespräch teilnehmenden Leiter des Ministerbüros

Herrn Dr. Jan Christoph Weise und dem zuständigen Fachreferenten Herrn Frank Gregorzewski zu, zu prüfen, ob im Bereich Bützfleth eine stationäre Messung von Luftschadstoffen durch das Land erfolgen könne. „Wir nehmen Ihre Befürchtungen sehr ernst und können nur durch objektive und aussagekräftige Messungen Klarheit über die Situation im Bereich der Schadstoffbelastung vor Ort erhalten. Es ist ein wichtiges Anliegen, Unsicherheiten in der Bevölkerung aufzuklären und Transparenz zu schaffen. Damit gab der Minister einen wichtigen Impuls, der zumindest die Lokalpolitiker in Stade nun wachrütteln muss und Tempo in die geplante Vorbelastungsmessung bringen sollte.

 

 Äpfel, Saft und Honig aus den Bützflether Obsthöfen überreichte die BI zum Abschluss des Gespräches an den Minister: „Bitte passen Sie gut auf unsere Umwelt auf, damit wir auch in Zukunft ernten können und eine lebenswerte Heimat auch unseren Kindern übergeben können!“  bat Janna Janz den Minister eindringlich.

 

Am Montag, den 11.02.2019 um 19.00 Uhr findet in der Gaststätte " Von Stemm" Kirchstraße Bützfleth das nächste Treffen der BI statt. Dort wird dieser Termin und das weitere Vorgehen beraten - die BI lädt alle Interessierten herzlich dazu ein (s. www.Buergerinitiative-Buetzfleth.de).

 

 

Download
Müllverbrennung: Beitrag zum Umweltschutz oder schleichende Vergiftung für Mensch und Natur?
Prof. Dr. Christian Jooß
Institut für Materialphysik, Universität Göttingen
www.umweltgewerkschaft.org
jooss-vortrag MVA Buetzfleth.pdf
Adobe Acrobat Dokument 5.7 MB

Keine MVA in Stade auf dem Bützflether Sand, nur 1,7 km von Kitas entfernt!"

 

Aus dem Ausland und dem gesamten Bundesgebiet aufgekaufter Müll soll zur Stromgewinnung per Schiff und per LKW nach Stade verfrachtet und dort verbrannt werden. Dies birgt unabsehbare gesundheitliche und ökologische Risiken! Wir wehren uns gegen die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes für den Weiterbau und die Inbetriebnahme einer Müllverbrennungsanlage (MVA) auf dem Bützflether Sand in Stade.... 

 

https://www.openpetition.de/petition/online/stoppt-die-geplante-muellverbrennung-in-stade


Vortrag des Toxikologen Privatdozent Dr. Herrmann Kruse von der Universität Kiel, Institut für Toxikologie und Pharmakologie

 

Zu dem von der BI-Bützfleth organisierten Vortrag am 26.9.2017 hatten sich knapp 100 Personen in der Seminarturnhalle in Stade eingefunden. In seiner kurzweiligen, informativen und auch für Laien verständlichen „Vorlesung“ machte Herr Dr. Kruse allen Anwesenden klar, welche gesundheitlichen Gefahren durch den Schadstoffausstoß einer Müllverbrennungsanlage auf die Bevölkerung zukommen können. Auswirkungen der bereits vorhandenen Belastungen durch Schifffahrt, Straßenverkehr und bereits ortsansässiger Industrie zuzüglich der zu erwartenden Belastungen durch die Müllverbrennungsanlage waren sein Thema.

 

Dr. rer. nat. Herrmann Kruse war bis 2007 am Institut für Toxikologie und Pharmakologie des Universitätsklinikums in Kiel tätig. Das Institut ist Anlaufstelle für Beratungen und das Anfertigen von Gutachten in toxikologischen Fragestellungen. Dr. Kruse ist und war in nationalen Kommissionen tätig, u.a. i.d. Human-Biomonitoring Kommission des Umweltbundesamtes und der Kommission zur Bewertung von Schadstoffen in Baumaterialien des Deutschen Instituts für Bautechnik. Er ist Verfasser zahlreicher Publikationen und Gutachten.

 

Unterscheiden muss man zwischen Emissionen (Ausstoß von Schadstoffen) und Immissionen (Einwirkung der Stoffe) so Kruse, für Beides gibt es gesetzliche Grenzwerte, die aber oft für einen wirksamen Schutz der Menschen nicht ausreichten. Seit langem schon fordert Kruse deshalb strengere Vorsorgewerte, die sich stärker an der Gesundheit der Menschen und wissenschaftlichen Ergebnissen orientieren.

 

Um die Zunahme der Gesamtbelastung durch die MVA bewerten zu können, ist die Kenntnis der schon vorhandenen Vorbelastung notwendig. Das ist in Stade zurzeit aber nicht der Fall, da es keine Messstationen gibt, die gezielt die Schadstoffe der Industrie und der wesentlichen Stoffeinträge erfassen können. Die Stationen der Luftüberwachung Niedersachsen (Jork und Cuxhaven) sind auf die allgemeine Hintergrundbelastung abgestellt, daher zu unspezifisch und zu weit entfernt.

 

Auf Druck der BI-Bützfleth hat die Stadt Stade allerdings inzwischen beschlossen, einen Messcontainer an geeigneter Stelle aufstellen zu lassen. Der Standort ist sehr entscheidend für eine repräsentative Messreihe, machte Kruse klar, und sollte zwingend von entsprechenden Fachleuten unter Hinzuziehung eines Meteorologen festgelegt werden. Diese Messungen sollten, um saisonale Schwankungen berücksichtigen zu können, mindestens ein Jahr lang in festen Intervallen vorgenommen werden. Da für Industriebetriebe zwingend vorgeschrieben ist, alle drei Jahre ein Emissionsprotokoll zu erstellen, sollte eine Gesamtemission für Stade auch näherungsweise berechnet werden und mit den Messdaten der Station (Immission) verglichen werden. Erst dann kann der zusätzliche Ausstoß einer weiteren Anlage wie der MVA bewertet werden. Die jetzige Betriebserlaubnis der MVA wurde vom Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg nur aufgrund von Betreiberangaben, die gesetzlichen Grenzwerte (TA-Luft) weit zu unterschreiten (sog. Irrelevanzschwellen), erteilt- für Kruse der falsche Weg für eine Genehmigung – für die Anwohner und die BI ein Skandal!

 

Von den Schadstoffen der Stader MVA sind für die Menschen in erster Linie die Stickoxide (NOX), die Stäube mit zahlreichen Schwermetallen sowie chlororganischen Verbindungen gefährlich. Für die meisten dieser Stoffe muss allein schon vom Schiffsverkehr der Elbe eine erhebliche Vorbelastung in Stade angenommen werden. Hinzu kommen z.B. die sehr toxischen Vorstufen der Epoxidharzverarbeitung der Windkraftrotorenproduktion und weitere Industrieschadstoffe in den Abgasen.

 

Bei der Verbrennung entstehende Feinstäube, an denen sich die toxischen Metalle Blei, Cadmium, Nickel, Chrom, Antimon und weitere Elemente anheften und vom Abgasstrom in die Umgebung transportiert, direkt eingeatmet oder in die Nahrungskette geschleust werden (MVA Stade: 12t Staub pro Jahr). Stäube und Metalle gelangen aufgrund ihrer Winzigkeit bis in die tiefsten Spitzen der Lunge (Alveolen) und lösen da ihre toxischen Wirkungen von Asthma bis Lungenkrebs aus. Das hochgefährliche Quecksilber kommt frei vor, dockt also nicht an Staubteile an. Bis zu 37kg Quecksilber darf die Anlage jedes Jahr weit in der Stader Umgebung verteilen, wenn die MVA in Betrieb ginge. Feinstäube mit sehr geringen Teilchengrößen sog. Schwebstäube können über 20km weit transportiert werden- also weit über die Grenzen von Stade hinaus.

 

In der lebhaften Diskussion nach dem Vortrag wurden viele Fragen gestellt und durch Herrn Dr. Kruse kompetent und anschaulich beantwortet- dass trotz einer um 10% erhöhten Sterblichkeit durch Krebs in Stade  und die Vielzahl an Schadstoffquellen in der Umgebung eine datenbasierte Vorbelastung bei der Genehmigung einer Müllverbrennungsanlage von der Gewerbeaufsicht nicht für notwendig erachtet wurde, machte viele Zuhörer fassungslos – diese Frage ließ auch Kruse offen und bot dankenswerterweise seine Hilfe für eine effiziente und zielgerichtete Planung einer Vorbelastungsmessung für Stade an.

 

Dr. Kruse unterstrich mit seinen Ausführungen die Dringlichkeit und Wichtigkeit, genaue Daten zur Vorbelastung zu beschaffen um mit deren Einbeziehung in das Verfahren eine Müllverbrennungsanlage bei uns zu verhindern.  

 

Der Vortrag hat sehr deutlich gemacht, dass alle Stader und die weitere Umgebung von einer MVA betroffen sein würden. Die Bürgerinitiative Bützfleth (https://www.buergerinitiative-buetzfleth.de) hat gegen die Genehmigung Klage erhoben. Wer die Bürgerinitiative daher unterstützen möchte, kann durch eine Spende zur Deckung der Gerichts- und Anwaltskosten auf folgendes Konto helfen:

 

BI- Bützfleth, Stichwort: MVA Bützfleth, Bankverbindung:  BUND, Kreissparkasse Stade IBAN: DE89 2415 1116 0000 1250 21, BIC NOLADE 21STK oder

 

Bürgerverein Bützfleth, Stichwort: MVA, IBAN DE51 2006 9786 7348 0142 00, BIC GENODEF 1DRO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgerinitiative für eine
umweltverträgliche Industrie

 

Einladung
zu einer Informationsveranstaltung
der Bürgerinitiative für eine umweltverträgliche Industrie
Auswirkungen der geplanten
Müllverbrennung auf die Gesundheit der Bürger in Stade und Umgebung
Referent :
Prof. Dr. Hermann Kruse
  Institut für Toxikologie und Pharmakologie Christian-Albrechts    -Universität zu Kiel
In diesem Institut beschäftigt man sich mit der Wirkung von Giften auf den Menschen, wie von Pflanzenschutzmitteln, Suchtmitteln und eben auch Umweltgiften. Prof. Kruse hat sich intensiv mit den Emissionen aus der Müllverbrennung beschäftigt. Wir sind dankbar, ihn als Referenten
gewonnen zu haben.
Er wird nicht nur über die Wirkungen einzelner Substanzen aus der
Müllverbrennung berichten, sondern unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden Belastungen Empfehlungen geben, welche Luftschadstoffe in Bützfleth und Stade zum Schutze der Menschen und der Umwelt gemessen werden sollten.
Zu diesem Thema informiert Professor Dr. Hermann Kruse
  in einem öffentlichen Vortrag am
Dienstag, den 26.09.2017 um 19:30Uhr in der Seminarturnhalle, Seminarstraße 7
 in 21682 Stade
Wir laden Sie und Ihre interessierten Freunde und Bekannten zu
dieser Veranstaltung ein.
Der Eintritt ist frei, Spenden für unsere gerichtliche Auseinandersetzung gegen
  die Müllverbrennungsanlage sind willkommen (Spendenquittung*).
Spendenkonto BUND
(Verwendungszweck: MVA Bützfleth)
IBAN DE89 241511160000125021,
BIC: NOLADE 21STK .
Spendenkonto Bürgerverein Bützfleth
(Verwendungszweck: MVA)
IBAN DE51 2006 9786 7348 0142 00,
BIC: GENODEF 1DRO
*Bei Zuwendungen bis 200 Euro reicht zur Einreichung beim Finanzamt ein „vereinfachter Nachweis“, zum Beispiel ein PC-Ausdruck der Buchungsbestätigung.
Mit Unterstützung durch den Bürgerverein Bützfleth,
    www.buergervereinbuetzfleth.jimdo.com
   www.BI-Haseldorfer-Marsch.de
    Kontakt:
 Bürgerinitiative für eine umweltverträgliche Industrie,
 ViSdP: Rolf Köser
  Obstmarschenweg 466
  21683 Stade, rolf.koeser@t-online.de,
Tel.: 0170 2316421
   www.buergerinitiative-buetzfleth.de