Lärmschutz unterlaufen

Zum Thema Lärmschutz in Bützfleth (diverse TAGEBLATT-Artikel) schreibt Karsten Klie in Stade

Als Familienvater und Anwohner von Bützfleth bin ich entsetzt, wie leichtfertig Stadtverwaltung und Rat mit dem Lärmschutz und der Sicherheit der Bürger umgehen. Unsere Wohngebiete, die gesetzlich besonders schutzwürdig sind, werden im Flächennutzungsplan bewusst als Mischgebiete dargestellt - damit die Industrie uns stärker beschallen darf!

Schon jetzt werden die zulässigen Lärmpegel in unseren Wohngebieten teils deutlich überschritten. Bevor weitere lärmende Anlagen wie das geplante Holzkraftwerk hinzukommen, müssten bestehende Betriebe erst ihre Schallschutzmaßnahmen erheblich verbessern. Doch anstatt den Schutz der Anwohner zu gewährleisten, hofft die Stadt auf eine Änderung des BundesBaugesetz...

Woher nimmt die Stadt das Recht, unser Anrecht auf Lärmschutz zu unterlaufen? Noch alarmierender ist der unzureichende Sicherheitsabstand des Kraftwerks zur Wohnbebauung. Laut Störfallverordnung sind Kraftwerke dieser Größenordnung an schutzwürdige Gebiete nur mit angemessenem Abstand zulässig - die geplanten 800 Meter sind ungenügend. Trotzdem hält die Stadt an dem Vorhaben fest.

Hinzu kommt ein jahrzehntelanges Versäumnis: Schon 1974 wurde ein breiter Grüngürtel als Schutz für die Bützflether Bevölkerung geplant, doch bis heute nicht aufgeforstet. Wäre er umgesetzt worden, wären die Auswirkungen von Lärm und Emissionen heute deutlich gemindert.

Doch von der zeitnahen Umsetzung geplanter Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung hört man erschreckend wenig bis gar nichts, stattdessen hört man immer wieder von neuen geplanten Industrieanlagen. Besonders bitter: Während die Stadt in Stade-Hörne den Schutz der Wohnbevölkerung ernst nimmt und dort wegen des Störfallrisikos Wohnnutzung konsequent ausschließt, nimmt man in Bützfleth die Gefährdung der Bevölkerung offenbar billigend in Kauf. Ist das der Umgang, den wir als Bürger erwarten dürfen?

Ich fordere die Stadtverwaltung und den Rat auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden: Ein Kraftwerk, das gesetzliche Mindestabstände scheinbar nicht einhält, zusätzliche Lärmbelastung bringt, jedoch ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen errichtet werden soll, darf in Bützfleth nicht ohne Anpassungen genehmigt werden!