Erschienen im Tageblatt am 16.09.2021

Vom Lärm umklammert

Zum Artikel "Bürgerinitiative fordert neue A-26-Trasse" (TAGEBLATT vom 2. September) schreibt Hans Schmidt, Storchenstieg in Stade-Bützfleth

Wir in Bützfleth können nur hoffen, dass die Planung der A26 im fünften Bauabschnitt auf Bützflether Gebiet noch korrigiert und westlich und südlich um die Rotschlammdeponie herumgeführt wird.

Sonst umklammern uns lärmende Industrie im Osten und noch stärker lärmende Autobahn im Westen. Dabei scheint den Politikern auf allen Ebenen nicht bewusst zu sein, dass der Verkehrslärm von der Autobahn deutlich lauter in Wohn- und Mischgebieten ankommen darf, als der von der

Industrie.

Der Industrielärm, auch der von Windmühlen darf nach TA-Lärm in Wohngebieten mit maximal 40 dB(A) ankommen, Verkehrslärm jedoch nach der Verkehrslärmverordnung mit 49 dB(A). Das ist de facto doppelt so laut. In Mischgebieten, also in Gebieten, in denen Wohnen und Gewerbe in gleichem Umfange zulässig sind, darf der Verkehrslärm sogar mit 54 dB(A) die Bevölkerung schädigen.

Wissenschaftliche Untersuchungen ergaben, dass ein solch hoher Lärmpegel tatsächlich gesundheitlich schädigend ist. Die Bürgerinitiative und die Wählergemeinschaft Bützfleth haben daher schon vor einiger Zeit Rat und Verwaltung der Stadt Stade aufgefordert, im Flächennutzungsplan Wohngebiete als solche auch tatsächlich darzustellen und Bebauungspläne zu ändern, in denen fälschlicherweise zwar Mischgebiete festgesetzt, aber Wohnungen gebaut wurden. Letzteres geschah, weil man glaubte, mit diesem Trick den Bewohnern dieser Gebiete eine höhere Schallimmission zumuten zu dürfen, rechtswidrig, wie wir alle heute wissen. Verwaltung und Rat, letzterer dominiert von den „Volksparteien“ CDU und SPD, reagieren bis heute nicht darauf und missachten somit planmäßig die Bedürfnisse und die Rechte der Bützflether Bevölkerung und das seit Jahrzehnten.